| Die Kostenübernahme wird in einem Antrag an ihre private 
		Krankenversicherung (PKV) oder ihre Beihilfe beantragt. Da die 
		verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Antragsverfahren haben, 
		liegt es auf der Seite des Klienten/der Klientin Informationen über die 
		Antragstellung zu erfragen. Alternativ sind Therapien für Selbstzahler 
		möglich. Im Einzelfall kann abgeklärt werden, ob die Kostenübernahme 
		durch eine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, etwa wenn 
		Therapeuten mit Kassensitz sehr lange Wartezeiten haben und eine hohe 
		Dringlichkeit für therapeutische Unterstützung besteht 
		(Erstattungsverfahren).   |